Wenn Sie sich für eine Zustiftung entscheiden, wird Ihre Zuwendung in Bar- oder Sachwerten dem Stiftungsvermögen zugerechnet und Sie unterstützen mit den Erträgen dauerhaft den Stiftungszweck. Der Mindestbetrag einer Zustiftung beträgt 1.000 EUR.
Sachwerte sind beispielsweise Grundstücke, Immobilien, Edelmetalle oder andere werthaltige Gegenstände oder Sammlungen.
Zustiftungen ab 50.000 Euro können in einen gesonderten Stiftungsfonds eingebracht werden. Dieser kann einem konkreten Stiftungszweck zugeordnet und mit dem Namen des Stifters verbunden werden.
Am Münster 29
37154 Northeim
Telefon: 055 51 / 709 - 1005
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Spendenkonto bei der KSN:
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