Ihr Engagement als Zustifter

Wenn Sie sich für eine Zustiftung entscheiden, wird Ihre Zuwendung in Bar- oder Sachwerten dem Stiftungsvermögen zugerechnet und Sie unterstützen mit den Erträgen dauerhaft den Stiftungszweck. Der Mindestbetrag einer Zustiftung beträgt 1.000 EUR. 

Sachwerte sind beispielsweise Grundstücke, Immobilien, Edelmetalle oder andere werthaltige Gegenstände oder Sammlungen.

Zustiftungen ab 50.000 Euro können in einen gesonderten Stiftungsfonds eingebracht werden. Dieser kann einem konkreten Stiftungszweck zugeordnet und mit dem Namen des Stifters verbunden werden.  

Nehmen Sie Kontakt zu uns auf!

BürgerStiftung
im Landkreis Northeim

Am Münster 29
37154 Northeim
Telefon: 055 51 / 709 - 1005
info(at)buergerstiftung-northeim.de


Spendenkonto bei der KSN:

IBAN: DE07 2625 0001 0172 0053 08
BIC: NOLADE21NOM